Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme? Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache.

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Aussageverweigerungsrecht – warum Beschuldigte schweigen dürfen

Beschuldigte dürfen zur Sache schweigen und bereits vor der Vernehmung eine Verteidigerin befragen. Das Schweigerecht schützt die Verteidigung.

Das Recht zu schweigen ist ein elementares Beschuldigtenrecht. Es gilt nicht nur für Personen, die sich schuldig fühlen, sondern gerade auch dann, wenn ein Vorwurf falsch oder unvollständig erscheint. Schweigen verhindert, dass ohne Aktenkenntnis unnötige Festlegungen entstehen.

Was darf ich verweigern?

Beschuldigte müssen Angaben zu ihren Personalien machen. Zur Sache dürfen sie schweigen. Nach § 136 StPO ist zu Beginn einer Vernehmung darauf hinzuweisen, dass es freisteht, sich zu äußern oder nicht zur Beschuldigung auszusagen und bereits vorher einen Verteidiger zu befragen.

Darf Schweigen gegen mich verwendet werden?

Aus der vollständigen Ausübung des Schweigerechts darf grundsätzlich nicht einfach auf Schuld geschlossen werden. Anders können Situationen zu beurteilen sein, in denen zunächst teilweise Angaben gemacht und einzelne Fragen selektiv nicht beantwortet werden. Deshalb sollte die Entscheidung über eine Einlassung einheitlich und nach Akteneinsicht getroffen werden.

Was sage ich bei einem unerwarteten Anruf?

Sie können höflich erklären, dass Sie keine Angaben zur Sache machen und zunächst anwaltlichen Rat einholen möchten. Diskutieren Sie den Vorwurf auch nicht informell. Telefonvermerke können Bestandteil der Ermittlungsakte werden.

Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte

Zeugen haben nicht dasselbe umfassende Schweigerecht wie Beschuldigte. Sie können jedoch je nach Beziehung zur beschuldigten Person ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Außerdem darf ein Zeuge die Antwort auf Fragen verweigern, wenn er sich oder bestimmte Angehörige dadurch der Gefahr straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Die genaue Stellung sollte vor einer Aussage geklärt werden.

Wann kann eine Einlassung sinnvoll sein?

Nach vollständiger Akteneinsicht kann eine schriftliche oder mündliche Einlassung sinnvoll sein, wenn sie konkrete Beweismittel einordnet, Widersprüche aufzeigt oder entlastende Umstände belegt. Ob und wann dies geschieht, ist eine strategische Einzelfallentscheidung.

Lesen Sie weiter unter Polizeiliche Vorladung erhalten und Akteneinsicht im Strafverfahren.

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