Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme? Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache.

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Soforthilfe im Strafverfahren

Bei Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme zählt ein besonnenes Vorgehen. Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache.

Der wichtigste erste Schritt ist häufig, keine Angaben zum Tatvorwurf zu machen. Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Eine Einlassung kann nach Akteneinsicht immer noch vorbereitet werden.

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Polizeiliche Vorladung als beschuldigte Person

  • Machen Sie keine Angaben zur Sache – auch nicht „nur kurz“ am Telefon.
  • Unterschreiben Sie keine vorbereitete Aussage.
  • Notieren Sie Aktenzeichen, Termin und zuständige Dienststelle.
  • Lassen Sie prüfen, ob und in welcher Form reagiert werden sollte.

Als beschuldigte Person müssen Sie einer bloßen polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen. Bei einer Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht gelten andere Regeln. Deshalb sollte das Schreiben konkret geprüft werden.

Ausführliche Hinweise zur polizeilichen Vorladung in Köln

Hausdurchsuchung

  • Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand.
  • Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss und notieren Sie Namen und Dienststellen.
  • Widersprechen Sie einer freiwilligen Durchsicht und lassen Sie den Widerspruch protokollieren.
  • Geben Sie keine Passwörter oder PIN freiwillig heraus, bevor dies anwaltlich geprüft wurde.
  • Verlangen Sie ein vollständiges Sicherstellungs- oder Beschlagnahmeverzeichnis.

Diskutieren Sie den Tatvorwurf nicht während der Maßnahme. Kontaktieren Sie so früh wie möglich eine Strafverteidigerin. Auch Angehörige oder Mitarbeitende sollten keine spontanen Erklärungen abgeben.

Weitere Informationen zur Hausdurchsuchung

Festnahme und Untersuchungshaft

Machen Sie ausschließlich Angaben zu Ihren Personalien und verlangen Sie anwaltlichen Beistand. Bei einer Vorführung vor den Haftrichter ist eine frühe Verteidigung besonders wichtig. Angehörige können der Kanzlei Namen, Geburtsdatum, Aufenthaltsort und – soweit bekannt – Aktenzeichen mitteilen.

Verteidigung bei Festnahme und Untersuchungshaft in Köln

Strafbefehl oder Anklage

Bei einem Strafbefehl läuft regelmäßig eine kurze Einspruchsfrist. Auch eine Anklage oder gerichtliche Ladung sollte sofort geprüft werden. Senden Sie das vollständige Schreiben inklusive Umschlag oder Zustellvermerk an die Kanzlei und notieren Sie das Zustelldatum.

Weiterlesen: Strafbefehl erhalten oder Anklage erhalten – wie geht es weiter?

Was Sie zum Erstkontakt bereithalten sollten

  • vollständiger Name und Geburtsdatum,
  • Aktenzeichen und zuständige Behörde,
  • Schreiben, Beschlüsse oder Ladungen als gut lesbare Datei,
  • anstehende Termine und laufende Fristen,
  • kurze Information, ob bereits Angaben gemacht wurden.

Diese allgemeinen Hinweise ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Verhaltensempfehlungen hängen stets von der konkreten Verfahrenslage ab.

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