Bei einer Festnahme zählt jede Stunde. Die betroffene Person sollte keine Angaben zur Sache machen und ausdrücklich anwaltlichen Beistand verlangen. Angehörige können den Kontakt herstellen und die wichtigsten Daten übermitteln.
Akuter Haftfall: Teilen Sie der Kanzlei Namen, Geburtsdatum, Aufenthaltsort, zuständige Dienststelle und – soweit bekannt – das Aktenzeichen mit. Rufen Sie unter 0221 / 475 94 145 an.
Welche Rechte bestehen nach einer Festnahme?
§ 114b StPO verlangt eine unverzügliche Belehrung in verständlicher Sprache. Dazu gehören unter anderem das Recht zu schweigen, einen Verteidiger zu befragen, eine Vertrauensperson benachrichtigen zu lassen und eine ärztliche Untersuchung zu verlangen. Die Vorführung vor das zuständige Gericht muss unverzüglich, spätestens am Tag nach der Ergreifung, erfolgen.
Haftbefehl und Haftgründe
Untersuchungshaft setzt einen dringenden Tatverdacht und einen gesetzlichen Haftgrund voraus. Zu den typischen Haftgründen gehören Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Zusätzlich ist die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Welche Tatsachen die Annahmen tragen sollen, ergibt sich aus Haftbefehl und Ermittlungsakte.
Haftprüfung oder Beschwerde
Nach § 117 StPO kann eine inhaftierte beschuldigte Person jederzeit eine gerichtliche Haftprüfung beantragen. Daneben kommt abhängig von der Situation eine Haftbeschwerde in Betracht. Welcher Weg sinnvoll ist und ob eine Außervollzugsetzung gegen Auflagen erreicht werden kann, hängt von den konkreten Haftgründen, persönlichen Bindungen und dem Aktenstand ab.
Was Angehörige tun können
- Keine inhaltliche Abstimmung des Tatvorwurfs über Telefon oder Besuch versuchen.
- Persönliche und berufliche Bindungen, Wohnsitz und Sorgepflichten dokumentieren.
- Keine Zeugen oder Mitbeschuldigten kontaktieren.
- Unterlagen geordnet an die Verteidigung übermitteln.
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit mögliche konsularische Kontakte mitteilen.
Bei einer richterlichen Vorführung liegt regelmäßig ein Fall notwendiger Verteidigung nahe. Weitere Informationen finden Sie unter Pflichtverteidigung in Köln und Akteneinsicht.
Mandatsanfrage bei Festnahme oder Untersuchungshaft
Auch Angehörige können sich für eine erste Kontaktaufnahme an die Kanzlei wenden. Geben Sie an, wie Sie erreichbar sind und ob eine richterliche Vorführung bereits angekündigt wurde. Soweit Ihnen ein Haftbefehl oder andere behördliche Schreiben vorliegen, halten Sie diese vollständig für die Besprechung bereit.
Strafverteidigerin in Köln erreichen
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Stephanie Ablass ist am Heumarkt 50 in 50667 Köln tätig. Rufen Sie bei einer Mandatsanfrage unter 0221 / 475 94 145 an. Die Kontaktseite der Kanzlei bietet weitere Kontaktmöglichkeiten. Informationen zur Vergütung finden Sie unter Kosten der Strafverteidigung.