Eine Pflichtverteidigung hängt nicht davon ab, ob jemand die Kosten einer Anwältin selbst bezahlen kann. Entscheidend ist, ob nach der Strafprozessordnung ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt.
Wann ist eine Verteidigung notwendig?
§ 140 StPO nennt verschiedene Konstellationen. Dazu gehören etwa eine erstinstanzliche Hauptverhandlung vor Landgericht oder Schöffengericht, der Vorwurf eines Verbrechens, eine drohende Entscheidung über Haft oder eine besonders schwierige Sach- oder Rechtslage. Auch die Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge oder die fehlende Fähigkeit zur Selbstverteidigung kann maßgeblich sein.
Kann ich die Verteidigerin selbst auswählen?
Auch in einem Fall notwendiger Verteidigung kann die beschuldigte Person grundsätzlich eine Verteidigerin ihres Vertrauens benennen. Deshalb sollte auf gerichtliche Schreiben zur Benennung einer Verteidigung innerhalb der gesetzten Frist reagiert werden. Erfolgt keine Benennung, kann das Gericht eine Auswahl treffen.
Wann erfolgt die Bestellung?
§ 141 StPO regelt den Zeitpunkt der Bestellung. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen wird auf ausdrücklichen Antrag unverzüglich ein Pflichtverteidiger bestellt. In bestimmten Fällen – insbesondere vor einer gerichtlichen Entscheidung über Haft – erfolgt die Bestellung unabhängig von einem Antrag.
Ist Pflichtverteidigung kostenlos?
Die Bezeichnung bedeutet nicht automatisch, dass dauerhaft keine Kosten entstehen. Zunächst wird die gesetzliche Vergütung aus der Staatskasse gezahlt. Abhängig vom Verfahrensausgang können Kosten später auferlegt werden. Zusätzliche Vergütungsvereinbarungen bedürfen einer gesonderten und transparenten Absprache.
Frühzeitig handeln
Wenn Anklage, Haftbefehl oder eine gerichtliche Aufforderung zur Benennung eines Verteidigers vorliegt, sollte das Schreiben sofort geprüft werden. Warten Sie nicht bis kurz vor einer Hauptverhandlung. Akteneinsicht und Vorbereitung benötigen Zeit.
Bei einer Festnahme lesen Sie bitte auch Untersuchungshaft und Festnahme. Informationen zur Vergütung finden Sie unter Kosten der Strafverteidigung.