Eine Hausdurchsuchung ist eine Ausnahmesituation. Trotzdem kann besonnenes Verhalten entscheidend sein. Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand, erklären Sie sich aber nicht freiwillig mit Maßnahmen einverstanden und diskutieren Sie den Tatvorwurf nicht vor Ort.
Laufende Durchsuchung? Rufen Sie unmittelbar unter 0221 / 475 94 145 an. Geben Sie nur Personalien an und machen Sie keine Aussage zur Sache.
Die wichtigsten Schritte während der Durchsuchung
- Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen und eine Kopie verlangen.
- Aktenzeichen, Behörde und Namen der Einsatzleitung notieren.
- Keine freiwillige Zustimmung zur Durchsuchung oder Auswertung erklären.
- Keine Passwörter oder PIN vorschnell herausgeben.
- Keine Unterlagen vernichten, verstecken oder verändern.
- Ein vollständiges Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände verlangen.
- Nach Möglichkeit eine Vertrauensperson als Zeugen hinzuziehen.
Wer darf eine Durchsuchung anordnen?
Nach § 105 StPO werden Durchsuchungen grundsätzlich richterlich angeordnet. Bei Gefahr im Verzug können auch Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen handeln. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen und der Beschluss hinreichend bestimmt ist, lässt sich nicht zuverlässig in der laufenden Maßnahme klären. Diese Prüfung erfolgt anschließend anhand des Beschlusses und der Ermittlungsakte.
Computer und Mobiltelefone
Digitale Geräte werden häufig als mögliche Beweismittel sichergestellt oder beschlagnahmt. § 110 StPO regelt auch die Durchsicht elektronischer Speichermedien. Ob und in welchem Umfang die Auswertung zulässig ist, hängt von Beschluss, Tatvorwurf und Verhältnismäßigkeit ab. Eine freiwillige Entsperrung sollte nicht ohne Prüfung erklärt werden.
Nach der Maßnahme
Fertigen Sie möglichst noch am selben Tag ein Gedächtnisprotokoll an. Halten Sie Beginn und Ende, anwesende Personen, durchsuchte Räume, Äußerungen und mitgenommene Gegenstände fest. Übermitteln Sie Beschluss, Protokoll und Sicherstellungsverzeichnis vollständig. Die Verteidigung kann anschließend Akteneinsicht beantragen und prüfen, welche Rechtsbehelfe oder Anträge sinnvoll sind.
Ergänzende Informationen finden Sie unter Handy beschlagnahmt, Schweigerecht und Soforthilfe im Strafverfahren.
Welche Informationen helfen bei einer Mandatsanfrage?
Teilen Sie mit, ob die Durchsuchung noch läuft oder bereits beendet ist. Halten Sie – soweit vorhanden – den Durchsuchungsbeschluss, das Aktenzeichen und das Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände bereit. Für die weitere Besprechung ist auch wichtig, ob Wohnräume, Geschäftsräume oder digitale Geräte betroffen sind.
Anwältin bei Hausdurchsuchung in Köln
Stephanie Ablass ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht mit Kanzleisitz am Heumarkt 50 in Köln. Sie erreichen die Kanzlei unter 0221 / 475 94 145. Für eine schriftliche Mandatsanfrage nutzen Sie das Kontaktformular. Weitere Informationen zum nächsten Verfahrensschritt finden Sie unter Akteneinsicht im Strafverfahren; Hinweise zur Vergütung unter Kosten der Strafverteidigung.