Ein Strafverfahren verläuft nicht immer gleich. Typischerweise lassen sich aber Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren und gegebenenfalls Rechtsmittel unterscheiden. Für die Verteidigung ist wichtig, nicht erst auf eine Hauptverhandlung zu warten.
1. Ermittlungsverfahren
Polizei und Staatsanwaltschaft klären, ob ein ausreichender Tatverdacht besteht. Auslöser können eine Strafanzeige, behördliche Erkenntnisse oder eigene Ermittlungen sein. Mögliche Maßnahmen reichen von Zeugenvernehmungen bis zu Durchsuchung und Beschlagnahme. Beschuldigte dürfen schweigen und eine Verteidigung beauftragen.
2. Akteneinsicht und Verteidigung
Nach § 147 StPO kann die Verteidigung Akteneinsicht nehmen. Erst die Akte zeigt, welche Beweismittel tatsächlich vorliegen. Danach wird entschieden, ob eine Stellungnahme, ein Beweisantrag oder zunächst weiteres Schweigen sinnvoll ist.
3. Abschluss der Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen, einen Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben. Welche Entscheidung getroffen wird, hängt von Beweislage und rechtlicher Bewertung ab.
4. Zwischen- und Hauptverfahren
Nach einer Anklage prüft das Gericht, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Eröffnet es, folgt regelmäßig eine Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme. Das Verfahren kann durch Urteil oder unter bestimmten Voraussetzungen auf andere Weise enden.
5. Rechtsmittel und Vollstreckung
Gegen gerichtliche Entscheidungen kommen je nach Verfahrensart Berufung, Revision oder Beschwerde in Betracht. Dafür gelten unterschiedliche, teils sehr kurze Fristen. Nach Rechtskraft können Fragen der Strafvollstreckung hinzukommen.
Wenn Sie bereits ein Schreiben erhalten haben, finden Sie konkrete Hinweise unter Vorladung, Strafbefehl und Anklage erhalten.