Mit einer Anklage beantragt die Staatsanwaltschaft die Eröffnung des Hauptverfahrens. Eine Verurteilung steht damit nicht fest. Das Gericht prüft zunächst, ob das Hauptverfahren eröffnet wird.
Anklageschrift vollständig sichern
Bewahren Sie Anschreiben, Anklageschrift, Anlagen und Zustellungsnachweis vollständig auf. Notieren Sie jede vom Gericht gesetzte Frist. Nehmen Sie nicht eigenständig Kontakt zu Zeugen oder Mitbeschuldigten auf.
Das Zwischenverfahren
Nach § 199 StPO entscheidet das zuständige Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Vor dieser Entscheidung kann Gelegenheit zu Einwendungen oder Beweisanträgen bestehen. Ob davon Gebrauch gemacht wird, hängt vom Akteninhalt ab.
Vorbereitung der Hauptverhandlung
Die Verteidigung prüft Anklage und Ermittlungsakte, identifiziert Beweisthemen und bespricht mit Ihnen den Ablauf. Dazu gehören mögliche Einlassung, Zeugen, Urkunden, Sachverständige und persönliche Folgen des Verfahrens.
Notwendige Verteidigung prüfen
Abhängig vom zuständigen Gericht, Tatvorwurf und der Schwierigkeit des Falls kann ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegen. Reagieren Sie auf eine gerichtliche Aufforderung zur Benennung einer Verteidigung fristgerecht.
Weiterführend: Pflichtverteidiger in Köln, Akteneinsicht und vertrauliche Kontaktaufnahme.