Mit einer Strafanzeige wird ein möglicher Sachverhalt den Ermittlungsbehörden bekannt. Ob tatsächlich eine Straftat vorliegt und wer dafür verantwortlich ist, muss erst ermittelt werden. Eine Anzeige beweist den Vorwurf nicht.
Prüfung durch Polizei und Staatsanwaltschaft
Die Behörden sichern Unterlagen, befragen Zeugen und prüfen weitere Beweismittel. Umfang und Dauer hängen von Tatvorwurf und Komplexität ab. Die beschuldigte Person erfährt nicht zwingend sofort, dass ermittelt wird.
Anhörung oder Vorladung
Häufig wird eine schriftliche Anhörung oder polizeiliche Vorladung versandt. Das ist nicht der richtige Zeitpunkt für eine spontane Rechtfertigung. Beschuldigte dürfen schweigen und zunächst Akteneinsicht beantragen lassen.
Mögliche Abschlüsse
Nach Abschluss der Ermittlungen kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, einen Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben. Eine Einstellung kann auf fehlendem Tatverdacht oder anderen gesetzlichen Gründen beruhen.
Eigene Unterlagen sichern
Bewahren Sie Nachrichten, Schreiben und sonstige möglicherweise relevante Unterlagen unverändert auf. Kontaktieren Sie mögliche Belastungszeugen nicht, um den Vorwurf zu diskutieren. Eine solche Kontaktaufnahme kann missverstanden werden und die Lage verschärfen.
Weitere Informationen: Aussageverweigerungsrecht, Akteneinsicht und Einstellungsmöglichkeiten.