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Strafverteidigung in Köln

Allgemeines Strafrecht

Verteidigung bei Vorwürfen wie Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung oder Bedrohung.

Ein strafrechtlicher Vorwurf kann jeden treffen. Entscheidend ist, frühzeitig zu prüfen, was tatsächlich in der Ermittlungsakte steht und welche Verteidigungsstrategie zu Ihrer Situation passt.

Typische Vorwürfe im allgemeinen Strafrecht

  • Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung
  • Diebstahl, Unterschlagung und Raubvorwürfe
  • Betrug und Computerbetrug
  • Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Bedrohung
  • Urkunden- und Aussagedelikte
  • Widerstand oder tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte

Der Akteninhalt ist entscheidend

Aus einer Vorladung oder Anhörung ergibt sich meist nur ein Ausschnitt des Vorwurfs. Die Ermittlungsakte kann Zeugenaussagen, Videos, Chats, Gutachten oder digitale Auswertungen enthalten. Erst nach deren Prüfung lässt sich beurteilen, ob eine Einlassung, das Aufzeigen von Widersprüchen oder ein anderes Vorgehen sinnvoll ist.

Mögliche Ziele der Verteidigung

Je nach Beweislage und Verfahrensstand kann es um eine Einstellung, eine sachgerechte Begrenzung des Vorwurfs, die Vorbereitung auf eine Hauptverhandlung oder einen Freispruch gehen. Auch mögliche Folgen für Beruf, Fahrerlaubnis, Aufenthalt oder Führungszeugnis müssen früh mitgedacht werden.

Was Sie jetzt tun sollten

Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache und bewahren Sie alle Schreiben vollständig auf. Notieren Sie Zustelldaten und Termine. Übermitteln Sie der Kanzlei das Aktenzeichen sowie die vorhandenen Unterlagen.

Vorladung oder Anklage erhalten? Rufen Sie unter 0221 / 475 94 145 an oder senden Sie eine Anfrage.

Nächster Schritt

Keine Aussage ohne Kenntnis der Ermittlungsakte.

Rufen Sie an oder senden Sie eine kurze Anfrage. In dringenden Fällen ist der telefonische Kontakt der schnellste Weg.

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