Wirtschaftsstrafverfahren sind häufig umfangreich, dokumentenlastig und eng mit betrieblichen Abläufen verbunden. Neben der persönlichen Strafbarkeit müssen Folgen für Unternehmen, Beruf und Reputation früh berücksichtigt werden.
Typische Vorwürfe
- Betrug, Subventionsbetrug und Untreue
- Insolvenzstraftaten und Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
- Steuerstrafrechtliche Vorwürfe
- Korruptions- und Wettbewerbsdelikte
- Geldwäschevorwürfe
- Verstöße im Zusammenhang mit Buchführung oder Vermögensverwaltung
Durchsuchung im Unternehmen
Bei einer Durchsuchung sollten Zuständigkeiten klar sein: keine Angaben zur Sache, keine Vernichtung oder Veränderung von Unterlagen, Dokumentation der Maßnahmen und frühzeitiger anwaltlicher Kontakt. Freiwillige Herausgaben und Zugriffe auf IT-Systeme sollten nicht unkoordiniert erfolgen.
Akten und wirtschaftliche Zusammenhänge
Eine wirksame Verteidigung muss Transaktionen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege nachvollziehen. Dazu können Verträge, Buchhaltung, E-Mails, interne Richtlinien und Gutachten gehören. Bei Bedarf wird die Zusammenarbeit mit steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Beratern abgestimmt.
Parallelfolgen mitdenken
Neben dem Strafverfahren können Vermögensabschöpfung, berufsrechtliche Maßnahmen, Registereinträge oder zivilrechtliche Ansprüche eine Rolle spielen. Die Verteidigungsstrategie sollte diese Risiken von Beginn an einbeziehen.
Ermittlungsmaßnahme im Betrieb? Kontaktieren Sie die Kanzlei frühzeitig und halten Sie Beschlüsse, Aktenzeichen sowie ein Verzeichnis sichergestellter Unterlagen bereit.