Jugendstrafrecht verfolgt neben dem Schutz der Allgemeinheit einen ausgeprägten Erziehungsgedanken. Eine gute Verteidigung berücksichtigt deshalb nicht nur den Tatvorwurf, sondern auch Persönlichkeit, Entwicklung und Lebenssituation.
Für wen gilt Jugendstrafrecht?
Jugendliche sind Personen von 14 bis einschließlich 17 Jahren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und einschließlich 20 Jahren wird im Einzelfall geprüft, ob Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht anzuwenden ist. Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig.
Besondere Bedeutung der frühen Beratung
Jugendliche fühlen sich gegenüber Polizei, Schule oder Eltern häufig verpflichtet, sofort alles zu erklären. Auch im Jugendstrafverfahren besteht jedoch ein Schweigerecht. Zunächst sollte geklärt werden, welcher Vorwurf besteht und welche Beweismittel vorliegen.
Typische Themen
- Körperverletzungs- und Raubvorwürfe
- Diebstahl, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch
- Vorwürfe im Zusammenhang mit Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln
- Digitale Kommunikation, Bilddateien und Social Media
- Verkehrsdelikte
- Schulische, ausbildungsbezogene oder aufenthaltsrechtliche Folgen
Eltern und Angehörige
Eltern dürfen unterstützen, sollten aber nicht selbst mit Polizei oder anderen Beteiligten über den Tatvorwurf diskutieren. Die Verteidigung stimmt ab, welche Rolle Sorgeberechtigte im konkreten Verfahren sinnvoll übernehmen können.
Vorladung für Ihr Kind erhalten? Schicken Sie das Schreiben vollständig zu. Eine polizeiliche Vernehmung sollte nicht unvorbereitet stattfinden.