Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme? Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache.

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Strafverteidigung in Köln

Verkehrsstrafrecht

Verteidigung bei Unfallflucht, Trunkenheit, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Führerscheinmaßnahmen.

Im Verkehrsstrafrecht geht es häufig nicht nur um Geld- oder Freiheitsstrafe. Fahrerlaubnis, berufliche Mobilität und Versicherungsschutz können ebenso betroffen sein.

Typische Vorwürfe

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Trunkenheit im Verkehr oder Drogenfahrt
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen
  • Nötigung und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

Führerschein und Fahrerlaubnis

Bereits im Ermittlungsverfahren kann eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum stehen. Deshalb sollte nicht abgewartet werden, bis es zu einer Hauptverhandlung kommt. Zu prüfen sind unter anderem Messungen, Blutentnahmen, Unfallspuren, Zeugenaussagen und die Frage, wer das Fahrzeug geführt hat.

Unfallflucht: keine vorschnelle Einlassung

Nach einem behaupteten Entfernen vom Unfallort werden Halterinnen und Halter häufig kurzfristig kontaktiert. Machen Sie keine Angaben zur Fahrereigenschaft oder zum Ablauf, bevor Akteneinsicht genommen wurde. Auch scheinbar entlastende Erklärungen können später gegen Sie verwendet werden.

Verteidigungsstrategie

Neben dem Tatnachweis müssen mögliche fahrerlaubnisrechtliche Folgen, Punkte, Sperrfristen und berufliche Auswirkungen berücksichtigt werden. Die Strategie wird daran ausgerichtet, was für Sie praktisch auf dem Spiel steht.

Führerschein gefährdet? Senden Sie Anhörung, Beschluss oder Vorladung vollständig zu und notieren Sie das Zustelldatum.

Nächster Schritt

Keine Aussage ohne Kenntnis der Ermittlungsakte.

Rufen Sie an oder senden Sie eine kurze Anfrage. In dringenden Fällen ist der telefonische Kontakt der schnellste Weg.

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