Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme? Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache.

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Strafverteidigung in Köln

Betäubungsmittel- und Cannabisstrafrecht

Verteidigung bei Vorwürfen nach BtMG und KCanG – von Besitz und Handel bis Einfuhr, Durchsuchung und Untersuchungshaft.

Ermittlungen wegen Betäubungsmitteln oder Cannabis beginnen häufig mit einer Durchsuchung, Postkontrolle, Telekommunikationsüberwachung oder der Auswertung digitaler Kommunikation. Eine spontane Erklärung kann die Lage erheblich verschärfen.

BtMG und KCanG: unterschiedliche Rechtsgrundlagen

Seit der gesetzlichen Neuregelung von Cannabis gelten für Cannabis und andere Betäubungsmittel unterschiedliche Vorschriften. Vorwürfe können sich je nach Stoff, Menge, Handlung und Tatzeit aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) ergeben. Alte Standardtexte, die Cannabis pauschal dem BtMG zuordnen, sind deshalb überholt.

Häufige Verfahrenskonstellationen

  • Besitz, Erwerb oder Weitergabe
  • Handeltreiben, Einfuhr oder bandenmäßiges Vorgehen
  • Vorwurf einer nicht geringen Menge
  • Durchsuchung von Wohnung, Fahrzeug oder Geschäftsräumen
  • Auswertung von Mobiltelefonen, Messengern und EncroChat-ähnlichen Daten
  • Untersuchungshaft und Haftprüfung
  • Auswirkungen auf Fahrerlaubnis, Beruf oder Aufenthaltsstatus

Warum frühe Verteidigung wichtig ist

Schon die rechtliche Einordnung einer Handlung kann entscheidend sein. Auch Besitzverhältnisse, Zuordnung von Nachrichten, Wirkstoffgutachten, Durchsuchungsbeschlüsse und die Verwertbarkeit digitaler Beweismittel müssen geprüft werden. Dazu ist vollständige Akteneinsicht erforderlich.

Verhalten bei einer Durchsuchung

Leisten Sie keinen Widerstand, machen Sie aber keine Angaben zur Sache. Widersprechen Sie einer freiwilligen Durchsicht und verlangen Sie eine Dokumentation der sichergestellten Gegenstände. Kontaktieren Sie möglichst noch während der Maßnahme eine Strafverteidigerin.

Durchsuchung oder Festnahme? Nutzen Sie in dringenden Fällen den telefonischen Kontakt: 0221 / 475 94 145.

Nächster Schritt

Keine Aussage ohne Kenntnis der Ermittlungsakte.

Rufen Sie an oder senden Sie eine kurze Anfrage. In dringenden Fällen ist der telefonische Kontakt der schnellste Weg.

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