Ermittlungen wegen Betäubungsmitteln oder Cannabis beginnen häufig mit einer Durchsuchung, Postkontrolle, Telekommunikationsüberwachung oder der Auswertung digitaler Kommunikation. Eine spontane Erklärung kann die Lage erheblich verschärfen.
BtMG und KCanG: unterschiedliche Rechtsgrundlagen
Seit der gesetzlichen Neuregelung von Cannabis gelten für Cannabis und andere Betäubungsmittel unterschiedliche Vorschriften. Vorwürfe können sich je nach Stoff, Menge, Handlung und Tatzeit aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) ergeben. Alte Standardtexte, die Cannabis pauschal dem BtMG zuordnen, sind deshalb überholt.
Häufige Verfahrenskonstellationen
- Besitz, Erwerb oder Weitergabe
- Handeltreiben, Einfuhr oder bandenmäßiges Vorgehen
- Vorwurf einer nicht geringen Menge
- Durchsuchung von Wohnung, Fahrzeug oder Geschäftsräumen
- Auswertung von Mobiltelefonen, Messengern und EncroChat-ähnlichen Daten
- Untersuchungshaft und Haftprüfung
- Auswirkungen auf Fahrerlaubnis, Beruf oder Aufenthaltsstatus
Warum frühe Verteidigung wichtig ist
Schon die rechtliche Einordnung einer Handlung kann entscheidend sein. Auch Besitzverhältnisse, Zuordnung von Nachrichten, Wirkstoffgutachten, Durchsuchungsbeschlüsse und die Verwertbarkeit digitaler Beweismittel müssen geprüft werden. Dazu ist vollständige Akteneinsicht erforderlich.
Verhalten bei einer Durchsuchung
Leisten Sie keinen Widerstand, machen Sie aber keine Angaben zur Sache. Widersprechen Sie einer freiwilligen Durchsicht und verlangen Sie eine Dokumentation der sichergestellten Gegenstände. Kontaktieren Sie möglichst noch während der Maßnahme eine Strafverteidigerin.
Durchsuchung oder Festnahme? Nutzen Sie in dringenden Fällen den telefonischen Kontakt: 0221 / 475 94 145.